Staatlich geförderte Pensionsvorsorge

Die private Pensionsvorsorge wird heute von immer jüngeren Menschen als absolutes Muss erkannt, wissen diese doch, dass nur so der einmal erreichte Lebensstandard erhalten werden kann.
Der Staat fördert die privaten Anstrengungen mit einer jährlichen Prämie. Zu den eigenen Beiträgen wurde bisher eine staatliche Prämie von 8,5% bis maximal 13,5% gutgeschrieben. Die Höhe der Förderung wird jährlich neu festgelegt und sollte für 2012  8,5% betragen. Im Zuge der aktuellen Steuerreform wird sich dies jedoch ändern. Nach dem Beschluss der Steuerreform werden wir aktuelle Angaben machen.
Dieses Produkt zeichnet sich durch eine Flexibilität aus, denn die Höhe der laufenden Zahlung ist frei wählbar, kann jederzeit verändert werden und Zuzahlungen bis zum jährlichen Maximum sind jederzeit möglich (ähnlich wie beim Bausparvertrag).

Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen, die Beiträge sind von der Versicherungssteuer befreit und die Rente wird vollkommen steuerfrei ausbezahlt. Die Pension kann schon mit 40 Jahren oder je nach Wunsch erst mit 70 Jahren flexibel abgerufen werden (nach Ablauf der jeweiligen Mindestbindefrist).  

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Klassische Erlebensversicherung

Was Sie zum Thema Pensionssparen wissen sollten:
 
Die Geburtenrate sinkt und damit auch die Beitragsleistung zur gesetzlichen Pension. Um das Jahr 2030 wird jeder Beschäftigte einen Pensionisten erhalten müssen.  Durch die steigende Lebenserwartung verlängert sich der Lebensabschnitt in Pension um jährlich zwei Monate, weshalb das beste soziale Pensionssystem langfristig nicht mehr finanzierbar ist. Volle finanzielle Absicherung in der Pension gibt es daher nur durch private Vorsorge.  

Die klassische Lösung dazu ist die Erlebensversicherung, die keine Gesundheitsfragen kennt, und auch für Personen im fortgeschrittenen Alter noch interessant ist, weil ja keine Ablebenssumme versichert ist. Laufende Einzahlungen, deren Höhe an die finanzielle Situation oder die Erwartung des Versicherungsnehmers an die Pensionshöhe angepasst ist, werden veranlagt. Durch den Zinseszins-Effekt zeigt die Gewinnkurve nach etlichen Jahren immer steiler nach oben und es kommt zum gewünschten Vermögensaufbau. Dieser Kapitalstock ist zudem eine gute Absicherung für die Familie oder eine Reserve für einen Entnahmeplan (Rentenauszahlung, auch temporär möglich).

Fondsgebundene Lebensversicherung

Ertragreich, flexibel und sparsam, das ist die Fondsgebundene Lebensversicherung, weil das gemanagte Portefeuille flexibel auf die Bedingungen des Marktes reagieren kann; weil je nach Situation einzelne Positionen des Fonds verringert oder aufgestockt werden können.

Die Art, Höhe und Dauer der Beitragszahlungen entscheidet der Versicherungsnehmer nach seiner persönlichen wirtschaftlichen Situation; Änderungen der Beiträge sind jederzeit möglich. Um die Veranlagung immer wieder optimal an die Lebenssituation anzupassen, sind auch einmalige Zuzahlungen, ohne neuerliche Bindung möglich. Die Veranlagungsform (Anteil an Anleihen, Aktien,..) kann wiederum entsprechend der persönlichen Risikobereitschaft gewählt werden.

Bei dieser Form der Pensionsvorsorge fallen keine KEST I, keine KEST II, keine Spekulationssteuer, keine Einkommensteuer und keine Substanzgewinn–Besteuerung der Investmentfonds an.
Ein weiterer Vorteil bei laufenden Beiträgen in Fondsgebundene Lebensversicherungen ist der Cost-Average-Effekt. Beim regelmäßigen Ansparplan wird die Volatilität der Kurse positiv genützt, indem bei niedrigen Kursen mehr Anteile erworben werden und damit automatisch antizyklisch investiert wird.
 
Mit der Fondsgebundenen Lebensversicherung wird die Sicherheit einer Lebensversicherung mit den Ertragsmöglichkeiten eines aktiv gemanagten Portefeuilles verbunden.