KFZ-Haftpflichtversicherung
Zum Schutz der Verkehrsopfer hat der Gesetzgeber die KFZ-Haftpflicht zu einer Pflichtversicherung gemacht. Ohne diese Versicherung gibt es keine Zulassung und damit auch keine Kennzeichen für Fahrzeuge.
Wie jede Haftpflicht bezahlt die Versicherung berechtigte Ansprüche an die Geschädigten oder Verletzten. Sie wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab.
Sollte es zu einem Prozess kommen, übernimmt die Versicherung alle anfallenden Prozess-, Gutachter- und Anwaltskosten.
Kollisionskasko-Versicherung
Die Vollkasko-Versicherung für neue und neuwertige Fahrzeuge bietet Schutz bei Sachschäden aus selbstverschuldeten Unfällen, Parkschäden, Sachschäden durch Vandalismus, Diebstahl, Brand, Explosion, Dachlawinen, Unfällen mit Tieren, Marderbissen, Scheibenbruch und vielen Naturgewalten.
Die Teilkasko-Versicherung mit Parkschaden bietet Schutz bei Parkschäden, Sachschäden durch Vandalismus, Diebstahl, Brand, Explosion, Dachlawinen, Unfällen mit Tieren, Marderbissen, Scheibenbruch und vielen Naturgewalten.
Rechtsschutz- und Insassenunfallversicherung ergänzen die Produktpalette im KFZ-Bereich.




